Telefon:  (03 91) 4011 000

Magdeburger Stadtzeuge(n) Teil 20

Magdeburger Stadtzeuge(n) Teil 20

€7.00
ISBN: 978-3-935831-53-6

Illustrierte Beiträge zur 1200 jährigen Heimatgeschichte und Kultur

“Der Magdeburger Vogelgesang – erste öffentliche Parkanlage Deutschlands”
von Rolf Triebe
Der Vogelgesang gilt nicht nur als ältester Park Magdeburgs, sondern ist nach den zurzeit vorliegenden Angaben auch der erste und somit älteste öffentliche Park Deutschlands. Autor Rolf Triebe schreibt dazu: “Im Rothenseer Busch gelegen, befand sich das Terrain - damals an der Alten Elbe, heute an der Schrote - seit dem 14. Jahrhundert im Besitz des Klosters St. Maria Magdalena. Bis 1722 war er den Magdeburgern verschlossen. Erst danach konnte der Vogelgesang den Besuchern zugänglich gemacht werden. Die Anlage auf der Insel erfreute sich einer solchen Beliebtheit, dass man das angrenzende Gelände mit einbezog. Ab 1755 ließ der Magdeburger Stadtkommandant Anselm Christoph von Bonin den Vogelgesang in eine Parkanlage umwandeln. Der Name “Vogelgesang“ ging auf die gesamte Südwestecke des Rothenseer Busches über.” Durch den Bau des Gesellschaftshauses verlagerte sich das alte Zentrum des Gartens 1820 von der kleinen Insel zum 100 Meter östlich gelegenen Gesellschaftshaus. Ab 1820 wurde der Vogelgesang wieder aufgeforstet.
“Ab 1842 gab es im Gesellschaftsgarten und im Park viele Bauten, die den gestiegenen Ansprüchen Rechnung trugen. So gab es 1849 eine Kegelbahn, eine Musikveranda 1857, ein Gärtnerhaus 1857, eine Sommerveranda 1865, eine zweite Sommerveranda 1881. Ab 1912 fügte man mehrere Sondergärten in den Park ein. Der größte Höhepunkt in der Geschichte des Vogelgesangs war die Durchführung der Deutschen Dahlien- und Herbstblumenschau 1928. Sie wurde in ganz Europa bekannt.“

Herausgeber: Kultur- und Heimatverein Magdeburg e. V.

(ISBN 978-3-935831-53-6, Preis: 7,00 Euro)

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.